Das Erbrecht und die Möglichkeiten für Südafrikaner
Viele Regelungen in so genannten bilateralen Staatsverträgen sind aus deutscher Sicht nicht für ausländische Staatsangehörige gültig. Eine entsprechend genutzte Testament Vorlage sollte hierauf einen Hinweis enthalten. Unter diese Regelungen fallen große Teile von Nichtdeutschen Mitbürgern. Hiermit sind Menschen gemeint die in unserem Land einen Sonderstatus als Asylberechtigte erreicht haben. Es könnten auch Flüchtlinge sein, die aufgrund der Genfer Flüchtlingskonvention ein vorläufiges Bleiberecht haben.
Viele deutsche Staatsbürger gehen von der Annahme aus, dass deutsches Erbrecht auch für das Haus erben in Südafrika gültig wäre. Aus demselben Grund kursiert die Vermutung dass in Deutschland lebende Ausländer beim erben die Regelungen des deutschen Erbrechts beachten müssten. Dies ist zwar bei einigen Erbschaften richtig, aber in den allermeisten muss auch das Herkunftsland-Recht angewendet werden.
Immobilien Erbe erfordert Wertermittlung
Eine Wertermittlung wird für die Immobilie auf Grundlage von Hausbau Kosten des jeweiligen Landes erfolgen. Es macht daher nicht viel Sinn, verschiedene Sanierungsarbeiten (Trockenlegung von Mauern, Beton sanieren usw.) vorher noch durchzuführen, denn diese Werte fließen mit ein.
Welches Erbrecht ist gültig bei Immobilien im Ausland?
Im internationalen Erbrecht sind die Rechte jenes Staates gültig, dessen Staatsangehöriger der Erblasser bei seinem Ableben war. Eine große Zahl von weiteren Staaten akzeptieren das anzuwendende Erbrecht nicht nur nach dem Herkunfts- oder Staatsangehörigkeits-Prinzip. Sie unterscheiden vielmehr zwischen dem unbeweglichen Vermögen, dies wären z.B. Grundstücke und andere Immobilien und dem sonstigen und dies wäre der bewegliche Nachlass. Dies ist keine Rechtsberatung, um rechtssichere Informationen zu erhalten konsultieren Sie bitte einen Anwalt.